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   VGH Hessen, 12.12.1990 - 8 TH 2580/90   

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https://dejure.org/1990,8827
VGH Hessen, 12.12.1990 - 8 TH 2580/90 (https://dejure.org/1990,8827)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.12.1990 - 8 TH 2580/90 (https://dejure.org/1990,8827)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 8 TH 2580/90 (https://dejure.org/1990,8827)
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  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.1990 - 8 TH 2580/90
    Ausnahmen von dieser Bindungswirkung hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 25. März 1986, 1 BvL 5/80 u.a., NJW 1987, 486; Beschluß vom 18. Juni 1985, 2 BvR 414/84, DVBl. 1986, 31) dann zugelassen, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und die Garantie des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt worden sind.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.1990 - 8 TH 2580/90
    Zum letzteren Fall zählt, wenn ein Gericht ein Rechtsmittel zu Unrecht als unzulässig verwirft und demgemäß den Sachvortrag des Rechtsmittelführers nicht in Erwägung zieht (vgl. Weis, Gegenvorstellungen bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, NJW 1987, 1314).
  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.1990 - 8 TH 2580/90
    Ausnahmen von dieser Bindungswirkung hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 25. März 1986, 1 BvL 5/80 u.a., NJW 1987, 486; Beschluß vom 18. Juni 1985, 2 BvR 414/84, DVBl. 1986, 31) dann zugelassen, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und die Garantie des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt worden sind.
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TG 2642/85

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung und Unzulässigkeit einer dagegen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.1990 - 8 TH 2580/90
    Grundsätzlich sind nämlich nicht nur die Beteiligten, sondern auch die Gerichte selbst an ihre eigenen Entscheidungen, die nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden können, gebunden (vgl. Zöller, ZPO, 16. Aufl., Rdnr. 19 ff. zu § 567; Hess.. VGH, Beschluß vom 13. August 1986, 5 TG 2642/85, NJW 1987, 1354).
  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 8 UE 1826/95

    Sicherstellung von Bankkonten im Rahmen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens

    Im Beschwerdeverfahren 8 TH 2580/90 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. November 1990 u. a. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen den an sie gerichteten Bescheid vom 2. Juli 1990 wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (14 Hefte), ein von einer Betroffenen vorgelegtes Heft mit Unterlagen (eingegangen zu Bl. 195 der Gerichtsakte) sowie die Akten Hess. VGH 8 TH 2580/90 = VG Kassel 3/3 H 977/90, verbunden mit VG Kassel 3/3 H 985/90, und Hess. VGH 8 TH 2071/90 = VG Kassel 2/3 H 921/89 haben vorgelegen und sind Gegenstand der Beratung gewesen.

    Der Beklagte hat von einer Androhung der Vollstreckungsmaßnahme gegenüber den Gewerbetreibenden ausdrücklich abgesehen (vgl. Seite 6 der im Folgenden genannten Anordnung, die ebenfalls vom 2. Juli 1990 stammt, Bl. 25 ff., 30, in der Beiakte 8 TH 2580/90 Hess. VGH).

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